Es ist nicht leicht und es geht nicht immer schnell Therapeuten zu finden. Die Situation in Deutschland ist so, dass manche Fachärzte für längere Zeit ausgebucht sind und es zu Wartezeiten von bis zu einem Jahr kommt. Dies ist teilweise im System bedingt, zum Beispiel behalten sich manche Ärzte das Recht vor, privat versicherte Patienten schneller zu behandeln, das bedeutet, dass diese dann innerhalb von einem oder wenigen Tagen einen Termin bekommen, gesetzlich versicherte Menschen, jedoch erst viel später.1
Um die Suche zu erleichtern, hilft möglicherweise eine Datenbank von Ärzten, die ethischerweise hier keine Unterschiede machen. Denn es liegt auf der Hand, dass die Schwere oder Dringlichkeit einer Erkrankung oder deren Behandlungsbedürftigkeit nicht anhand der Versicherungsart zu erkennen ist. Es wird arme Menschen mit gesetzlicher Versicherung geben, die eine schwere, dringlich und zeitnah zu behandelnde Erkrankung haben, zum Beispiel eine Augen- oder Hauterkrankung, hier ist es für Allgemeinmediziner oder internistische Hausärzte vielleicht nicht immer leicht, eine Einschätzung zu gewinnen, wie dringlich der Fall ist. Andererseits gibt es wohlhabende Menschen, die eigentlich nur mal ihre Sehkraft routinemäßig überprüfen möchten und dafür direkt einen Termin am nächsten Tag angeboten bekommen, weil ihre Versicherung den 2,3 bis 3,5-fachen Satz zahlt. Dazu siehe auch SZ vom 13.01.20181
Es braucht jedoch Geduld und Ausdauer um einen solchen Arzt zu finden, der fair behandelt und Patienten einbestellt, das System ist dazu nicht ausreichend eingerichtet, denn nach den derzeitigen Regeln gibt es keinen ausreichend großen Unterschied in der Bezahlung ob ein Patient notfallmäßig kommt, oder regelhaft. Zumal die Unterscheidung auch nicht immer durch den Patienten getroffen werden kann. Patientia ist die Geduld.
Um herauszufinden ob ein Mensch schnell "gesehen" werden muss, müsste ihn der Arzt erst einmal schnell sehen, um ihn schnell mal zu sehen müsste er eine gründliche Anamnese erheben, und das geht nicht schnell. Zumindest nicht in den meisten Fächern der Medizin oder Heilkunde.
Eine Datenbank für Menschen mit bestimmten Problemen sollte also gut erreichbar sein, umfassende Fachgebiete haben und eine Prüfung der Behandlungsqualität bieten. Das könnte eine Datenbank wohl kaum erreichen, stattdessen würde es sinnvoll sein, wenn die Menschen einen Arzt ihres Vertrauens (idealerweise den Hausarzt) für jegliche Gesundheitsprobleme erreichen können, dazu von ihm gesehen werden und er über
- ausreichende Kenntnis der Facharztkollegen verfügt um die Patient:in dorthin zu verweisen
- es nicht mehr verboten ist an bestimmte Ärzte zu verweisen (momentan darf nur gesagt werden: gehen Sie bitte zu einem Augenarzt
- gute Kenntnis der Gesamtheit der Medizin verfügt und ausreichend Zeit hat, für eine ausführliche Anamnese
Zu Punkt 3: Als Kinder- und Jugendpsychiater in der Klinik oder Ambulanz stehen bis zu 75 oder mehr Minuten für ein erstes Diagnostisches Gespräch zur Verfügung, das lassen sich Heilpraktiker oder Privatärzte gut entlohnen. (Ein Gas- und Wasserinstallateur übrigens bekommt für einen Termin mit 75 Minuten Arbeitszeit noch eine Anfahrtpauschale plus etwa 100 Euro, (am Wochenende auch mal das doppelte)).
Wenn nun eine Arzt eine Stunde abrechnen muss, dann geschieht dies über Ziffern nach der GOÄ, welche ein- oder mehrfach je nach Zeiteinheit abgerechnet werden. Dies ist weit komplizierter als eine einfache Rechnung, da diese Ziffer eventuell nur einmal im Quartal abgerechnet werden kann, pro Patient, und dann bei Überschreiten einer Gesamtzahl an Ziffern zu einem Abzug führt. Ärzt:innen, die also sehr viel arbeiten, bekommen dann eine Strafe und somit weniger Geld.
Stellen Sie sich vor, sie hätten einen Wasserschaden, der etliche Rohre betrifft, und der Gas- und Wasserinstallateur muss die Leitungen in zwei oder drei Räumen aufbohren oder freilegen. Er bekommt dann eine Strafe dafür, dass er das macht, weil der durchschnittliche Schaden nur an einer Stelle ist. Anstatt von 5 Stunden Arbeitszeit bekommt er zwei oder drei Jahre nach seinem Arbeitseinsatz eine Rechnung, die ihn anweist die zuviel berechneten Zeiten nun zurückzuzahlen. Es ist allerdings nicht ganz genauso, die KBV schreibt:
"Ein Großteil der ambulanten Leistungen wird aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) honoriert. Diese unterliegt einer Mengenbegrenzung und es können nicht alle abgerechneten Leistungen zu den Preisen vergütet werden, die im EBM stehen. Hat der einzelne Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut eine bestimmte Leistungsmenge im Quartal überschritten, so werden die darüber hinausgehenden Leistungen nur zu abgesenkten Preisen vergütet."2 Konkret heißt das zum Beispiel bei der Abrechnungsziffer 35151 Psychotherapeutische Sprechstunde: "[...] Die Gebührenordnungsposition 35151 ist im Krankheitsfall höchstens 6-mal und bei Versicherten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und bei Versicherten mit Vorliegen einer Intelligenzstörung (ICD-10-GM: F70-F79) höchstens 10-mal im Krankheitsfall berechnungsfähig. [...]"3
- 1 a b Franziska Dürmeier, „Privat vs. gesetzlich: Leser erzählen vom Arztbesuch“, Süddeutsche.de, zugegriffen 21. August 2021, https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/private-und-gesetzliche-krankenv….
- 2„Honorarverteilung und -berechnung: Wie kommt das Geld zum Arzt?“ (Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)), zugegriffen 22. August 2021, https://www.kbv.de/html/1019.php.
- 3„35151 - Psychotherapeutische Sprechstunde“, zugegriffen 22. August 2021, https://www.kbv.de/tools/ebm/html/35151_2900173481748808324128.html.